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Waffensachkunde § 7 WaffG
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Schießstandaufsicht für SPORTSCHÜTZEN und BERUFSWAFFENTRÄGER

Sie möchten im Schützenverein Verantwortung für andere übernehmen oder die Berechtigung erwerben allein auf dem Schießstand zu schießen, dann informieren Sie sich bitte unter dem Unterpunkt Schießstandaufsicht SPORTSCHÜTZEN. Für den Fall das Sie Berufswaffenträger sind und die Aufsicht beim firmeninternen Quartalsschießen übernehmen wollen, informieren Sie sich bitte unter dem Punkt Schießstandaufsicht für BERUFSWAFFENTRÄGER.

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